Als Hersteller von UAV sind Sie gezwungen, sich mit den neuen Gesetzgebungsverfahren vertraut zu machen. Einige Vorhaben betreffen Ihren Verantwortungsbereich und Sie müssen dafür sorgen, dass Sie sich entsprechend aufstellen. Wir helfen Ihnen dabei.

Das Segment der UAV (Unmannded Aerial Systems) ist ein aufstrebender Teilbereich in der Luftfahrt, der aktuell jedoch immer noch unter dem Hobby-Aspekt betrachtet wird. Im Vordergrund stehen die Anwendungen als solche, das fliegende Gerät wird indes weniger beachtet. Das führt zu Mißverständnissen aber auch bisweilen zu gefährlichen Situationen, denn eine Drohne ist ein Fluggerät und benutzt den Luftraum gleichermaßen wie auch Hubschrauber und Flächenflugzeuge.

